Arbeitsrecht/Öffentliches Dienstrecht


Unsere Kanzlei bietet Ihnen eine umfassende, lösungsorientierte arbeitsrechtliche Beratung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, sowohl im kollektiven/betriebsverfassungsrechtlichen als auch im individuellen Arbeitsrecht. Im Falle des gerichtlichen Verfahrens begleiten wir Sie vor jedem Arbeitsgericht Deutschlands bis hin zum Bundesarbeitsgericht und stehen Ihnen dabei gewinnbringend zur Seite. Unser Ziel ist es gemeinsam mit Ihnen wirtschaftliche und effiziente Lösungen für Ihre Bedürfnisse zu erarbeiten, um bestenfalls zeit- und kostenintensive Gerichtsprozesse zu vermeiden. Gerade das Arbeitsrecht zeigt uns wieder, dass das Ergebnis der Verhandlungen nicht nur von der Expertise und dem rechtlichen Know-How abhängt, sondern auch Verhandlungsgeschick und Kreativität bedürfen.

Wir beraten Sie gern in allen Fragen des Arbeits- und Dienstvertragsrechts sowie im Rahmen des Öffentlichen Dienstrechts. Unser Tätigkeitsfeld umfasst dabei unter anderem folgende Bereiche:

  • Arbeits-, Anstellung-und Aufhebungsverträge
  • Abmahnungen
  • Alterszeitmodelle
  • Aufhebung-/Abwicklungsverträge
  • Befristungen
  • betriebliche Altersversorgung
  • Betriebsratstätigkeiten
  • Betriebsübergang
  • Eingruppierung
  • Gehaltsklagen
  • Geschäftsführung
  • Kündigungen/Kündigungsschutzverfahren
  • Massenentlassungen
  • Personalvertretungsrecht
  • Tarifrecht
  • Umwandlungen/Umstrukturierungen
  • Zeugnis

Als Ansprechpartner stehen Ihnen Herr Rechtsanwalt Voß und Frau Rechtsanwältin Hohmann beratend zur Seite.

Ehe- und Familienrecht


„Drum prüfe, wer sich ewig bindet,
ob sich das Herz zum Herzen findet!
Der Wahn ist kurz, die Reue ist lang“

Friedrich Schiller (1759-1805)

Spannungen, Probleme und kostenintensive Gerichtsverfahren können im Familienrecht durch sorgfältige Planung und vorausschauende Handeln ausgeschlossen bzw. minimiert werden. Wir begleiten und beraten Sie daher bereits vor Begründung der Ehe bei der Gestaltung von Eheverträgen. Ist das zwischenmenschliche Verhältnis zwischen den Ehegatten bereits zerrüttet, helfen wir Ihnen gern auch mit einer Trennungs- sowie Scheidungsfolgenvereinbarung, um so im Falle einer Trennung mit klaren Verhältnissen und ohne Gerichtsverfahren einen neuen Lebensweg beginnen zu können.

Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit unserer Beratung und Vertretung sind folgende Tätigkeitsbereiche:

  • Scheidungsverfahren
  • Vermögensauseinandersetzung
  • Auseinandersetzung des Grundeigentums und Haushaltsaufteilung
  • Unterhaltsrecht (Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Elternunterhalt)
  • Abänderung von Unterhaltstiteln
  • Umgangs-und Sorgerecht
  • Vaterschaftsanerkennung bzw. Vaterschaftsanfechtung
  • Versorgungsausgleich

Sollte bereit der Streitfall eingetreten sein, sind wir bestrebt immer zuerst nach einer außergerichtlichen Lösung zu suchen. Ihr Ansprechpartner in Ehe- und Familienrecht ist Frau Rechtsanwältin Hohmann.

Erbrecht


„Das Gut rinnt wie das Blut.“

Der Tod eines Menschen löst immer einen Erbfall aus. Wird auf eine Nachfolgeplanung durch Testament oder Erbvertrag verzichtet, richtet sich die Erbfolge nach dem Gesetz. Das gesetzliche Erbrecht ist ein Familienerbrecht, dass als Erben grundsätzlich den Ehegatten und die Verwandten des Erblassers vorsieht. Bestimmt sich die Erbfolge hingegen nach einem wirksamen Testament oder einen wirksamen Erbvertrag, können auch andere Personen wie Betreuungspersonen, Freunde, weit entfernte Familienmitglieder, Stiftungen, Vereine oä. zum Erben bestimmt werden. Sind jedoch die Regelungen in der letztwilligen Verfügung fehlerhaft oder entsprechend diese nicht dem Rechtsstandard, kommt es häufig zum kostenintensiven Streitfall und damit zur schlechtesten Lösung für alle Beteiligten. Zudem sind bei der Nachfolgeplanung erbschaftsteuerliche, familienrechtliche teilweise auf sozialrechtliche Fragen zu beachten.

Wir stehen Ihnen daher beratend bei Fragen nach der Gestaltung von letztwilligen Verfügungen, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügungen und Betreuungsverfügungen zur Seite.

Nach Eintritt des Todesfalles helfen wir Ihnen bei Fragen der Erbauseinandersetzung, der Geltendmachung oder der Abwehr von Pflichtteilsansprüchen, der Durchsetzung von Vermächtnissen, der Beantragung von Erbscheinen, etc.

Lassen Sie sich schon frühzeitig von uns beraten. Wir überprüfen für Sie gern, ob die von Ihnen getroffenen Regelungen noch zu Ihren aktuellen Lebensverhältnissen passen.

Bei erbrechtlichen Fragen steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Hohmann beratend zur Seite.

Forderungsmanagement/Zwangsvollstreckung


Unsere Kanzlei steht Ihnen auch in Rahmen eines effektiven Forderungsmanagement zur Seite. Unser Forderungsmanagement beginnt dabei mit einer frühen Analyse des individuellen Leistungshindernisses des Schuldners. Durch eine vorzeitige Prüfung der Liquidität und Solvenz Sparen Sie Zeit und Geld. Sind bereits rechtskräftige Forderungen entstanden, begleiten wir Sie gern auch gewinnbringend im Rahmen der Zwangsvollstreckung. Unser Team aus kompetenten Fachleuten bietet Ihnen die auf Ihrer Problemlösung maßgeschneiderte Vollstreckungstaktik.

Vertragsrecht


„Pacta sunt servanda“ (lat.; dt: Verträge sind einzuhalten) …. ist das Prinzip der Vertragstreue im öffentlichen und privaten Recht.

Arbeitsverträge, Mietverträge, Kaufverträge, Werkverträge, Reiseverträge, etc. beruhen auf dem Willen mindestens zweier Parteien eine rechtsverbindliche Verpflichtung miteinander einzugehen. Mithin sind Sie sowohl im privaten, gesellschaftlichen als auch im unternehmerischen Bereich ständig mit Vertragsverhandlungen konfrontiert. Gern prüfen wir für Sie die für Sie relevanten Verträge bereits vor Abschluss und beugen somit die Gefahr von Schäden und Verpflichtungen vor, die durch rechtlich schwierige Vertragstexte entstehen können.

Umfassende Beratung und Vertretung bieten wir Ihnen in allen Bereichen der:

  • Vertragsverhandlungen
  • Vertragsgestaltungen
  • außergerichtliche Geltendmachung vertraglicher Ansprüche
  • gerichtliche Durchsetzung bzw. Abwehr vertraglicher Ansprüche
  • Verhandlungsgestaltung von Nachträgen
  • Rückabwicklung von Verträgen

Ihre Ansprechpartner sind dabei Herr Rechtsanwalt Voß und Frau Rechtsanwältin Hohmann.

Verwaltungsrecht/Kommunalrecht


Das Verwaltungsrecht regelt insbesondere die Beziehung des Bürgers gegenüber dem Staat und erfasst alle Rechtssachen mit Bezug zur öffentlichen Verwaltung.

Aufgrund unserer langjährigen verwaltungsrechtlichen Tätigkeit haben sich Erfahrungswerte entwickelt, mit der wir Ihnen über die vorgerichtliche Vertretung im Verwaltungsverfahren bis hin zur Prozessführung beratend zur Seite stehen.

Ein Schwerpunkt der verwaltungsrechtlichen Tätigkeit ist das Kommunalrecht. Dabei stellen die Städte, Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften ein Schwerpunkt unserer Beratung. Wir beraten Bürgermeister, Abwasserzweckverbände sowie Verwaltungsgemeinschaften.

Zu unseren Aufgaben gehören unter anderem:

  • Beamtenrecht
  • Erschließungsbeitragsbescheide, Ausbaubeitragsbescheide
  • Gebührenbescheide
  • Kindergeld, z.B. Ablehnungsbescheide und Rückforderungsbescheide
  • Kommunalberatung
  • Kinderförderungsgesetz (KiFöG)

Ihr Ansprechpartner im Verwaltungsrecht/Kommunalrecht ist Herr Rechtsanwalt Voß.