{"id":1281,"date":"2025-07-15T12:26:46","date_gmt":"2025-07-15T11:26:46","guid":{"rendered":"https:\/\/armin-voss.de\/?p=1281"},"modified":"2025-07-15T12:26:46","modified_gmt":"2025-07-15T11:26:46","slug":"kein-anspruch-auf-zahlung-eines-kostenvorschusses-bei-vom-nachbargrundstueck-ausgehenden-schaeden-im-zusammenhang-mit-baeumen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/armin-voss.de\/en\/1281-kein-anspruch-auf-zahlung-eines-kostenvorschusses-bei-vom-nachbargrundstueck-ausgehenden-schaeden-im-zusammenhang-mit-baeumen","title":{"rendered":"Kein Anspruch auf Zahlung eines Kostenvorschusses bei vom Nachbargrundst\u00fcck ausgehenden Sch\u00e4den im Zusammenhang mit B\u00e4umen"},"content":{"rendered":"<p>B\u00e4ume und Str\u00e4ucher des Nachbarn sorgen immer wieder f\u00fcr Zank und Streit unter Grundst\u00fccksnachbarn.<\/p>\n<p>In einem j\u00fcngst entschiedenen Fall sorgte ein Pappelbaum bzw. deren Wurzelwerk f\u00fcr \u00c4rger. In der N\u00e4he der gemeinsamen Grundst\u00fccksgrenze steht ein (schnellwachsender) Pappelbaum und dringt mit seinen Wurzeln auf das Nachbargrundst\u00fcck durch. Hier verursachen die Wurzeln erhebliche Sch\u00e4den, indem durch das Wurzelwerk die Pflastersteine einer Grundst\u00fcckseinfahrt angehoben werden. Das missfiel dem Nachbarn nat\u00fcrlich und er fordert den Pappelnachbarn auf, den Baum zu f\u00e4llen und\/oder zumindest die eingedrungenen Wurzeln zu beseitigen. Auch soll er ggf. eine sg. &#8220;Wurzelsperre&#8221; anbringen, um k\u00fcnftige Beeintr\u00e4chtigungen zu verhindern. Passiert ist aber nichts; auch das Pflaster ist weiterhin holprig.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Der Gesch\u00e4digte wollte deshalb selbst aktiv werden. Also verlangt er vom unt\u00e4tigen Pappelnachbarn die Zahlung von 240,00 \u20ac f\u00fcr die Reparatur des Pflasters sowie 1.800,00 \u20ac f\u00fcr das Einbringen einer Wurzelsperre. Als die Zahlung zur\u00fcckgewiesen wurde, klage er. Mit seiner Klage hatte der Gesch\u00e4digte aber keinen Erfolg: Ihm steht unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt ein Zahlungsanspruch gegen den Pappelbesitzer zu &#8211; so das Amtsgericht Brandenburg, was letztlich auch durch den Bundesgerichtshof best\u00e4tigt wurde (BGH-Urteil vom 23. M\u00e4rz 2023 &#8211; Aktenzeichen V ZR 67\/22).<\/p>\n<p>Gem\u00e4\u00df \u00a7 1004 Abs. l Satz l BGB sind Nachbarn zwar verpflichtet, die von einem Baum ausgehenden St\u00f6rungen zu beseitigen. Es l\u00e4sst sich daraus aber kein Anspruch auf Zahlung eines Kostenvorschusses f\u00fcr die noch durchzuf\u00fchrenden Arbeiten herleiten. Der gesetzliche Anspruch ist allein auf die Beseitigung der St\u00f6rung gerichtet.<\/p>\n<p>Es kann auch nicht von einem Schadensersatzanspruch aus \u00a7 823 Abs. l BGB ausgegangen werden (sg. Anspruch aus unerlaubten Handlungen), da der Nachbar nicht an dem Wurzelwuchs schuld ist. Auch besteht kein Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung gem\u00e4\u00df \u00a7 280 Abs. l und III, \u00a7 281 BGB. Der Bundesgerichtshof stellt klar, dass diese Vorschrift &#8211; entgegen einer weit verbreiteten Auffassung &#8211; auf den Beseitigungsanspruch aus \u00a7 1004 Abs. l BGB nicht anwendbar ist.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>Gesch\u00e4digte sind dennoch nicht schutzlos!<\/strong><\/p>\n<p>Der beeintr\u00e4chtigte Grundst\u00fcckseigent\u00fcmer ist aber dennoch der bestehenden Situation nicht schutzlos ausgesetzt. Vielmehr kann er zwei Wege einschlagen:<\/p>\n<ul>\n<li>Der betroffene Nachbar kann die St\u00f6rung nach entsprechender Ank\u00fcndigung und entsprechender Fristsetzung selbst beseitigen und sich dann vom Pappelbesitzer die Kosten erstatten lassen unter dem Gesichtspunkt der &#8220;Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung ohne Auftrag&#8221; oder aus &#8220;Bereicherungsrecht&#8221;.<\/li>\n<li>M\u00f6chte er das mit der Vorfinanzierung verbundene Risiko nicht eingehen, muss er zun\u00e4chst auf Beseitigung der St\u00f6rung klagen und kann das Urteil dann im Wege der Ersatzvornahme vollstrecken. Im Zuge dessen kann er dann einen Kostenvorschuss verlangen und die Beseitigung der St\u00f6rung damit vorfinanzieren.<\/li>\n<\/ul>\n<p>In jedem Fall kann der Gesch\u00e4digte von seinem Nachbarn nur Geld verlangen, wenn er die Sch\u00e4den tats\u00e4chlich beseitigt. Der Gesch\u00e4digte, der gleich auf einen Kostenvorschuss geklagte hatte, verlor hier seinen Prozess.<\/p>\n<p><strong>Fazit<\/strong><\/p>\n<p>Durch eine vorherige rechtliche Beratung h\u00e4tte sich der Gesch\u00e4digte die Kosten des Rechtsstreites sparen k\u00f6nnen, und gleich die richtigen Klageantr\u00e4ge formulieren k\u00f6nnen. Sollten Sie einmal einen Nachbarschaftsstreit haben, wenden Sie sich gern an uns. Auch wenn derartige Streitigkeiten hinsichtlich der hier zu erzielenden Honorare f\u00fcr eine Rechtsanwaltskanzlei fast immer wirtschaftlich uninteressant sind, verstehen wir es als unsere Aufgabe, unseren Mandanten auch bei derartigen Streitigkeiten mit vollem Einsatz zur Seite zu stehen!<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>B\u00e4ume und Str\u00e4ucher des Nachbarn sorgen immer wieder f\u00fcr Zank und Streit unter Grundst\u00fccksnachbarn. In einem j\u00fcngst entschiedenen Fall sorgte ein Pappelbaum bzw. deren Wurzelwerk f\u00fcr \u00c4rger. 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