{"id":1287,"date":"2025-07-09T08:17:29","date_gmt":"2025-07-09T07:17:29","guid":{"rendered":"https:\/\/armin-voss.de\/?p=1287"},"modified":"2025-07-09T08:17:29","modified_gmt":"2025-07-09T07:17:29","slug":"darf-ein-arbeitgeber-mitarbeiter-zu-dienstkleidung-zwingen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/armin-voss.de\/en\/1287-darf-ein-arbeitgeber-mitarbeiter-zu-dienstkleidung-zwingen","title":{"rendered":"Darf ein Arbeitgeber Mitarbeiter zu Dienstkleidung zwingen?"},"content":{"rendered":"<p>Immer wieder ist Arbeitskleidung h\u00e4ufiges Streitthema im Arbeitsrecht. Nicht selten geht es vor Gericht um das \u00e4sthetische Empfindung und um die Schutzfunktion von Arbeitskleidung wie im folgenden Fall:<\/p>\n<p>Ein Mann sollte bei der Arbeit grunds\u00e4tzlich eine rote Arbeitshose Hose tragen. Mehrfach kam er jedoch in einer schwarzen Hose zur Arbeit. Dies brachte ihm trotz neunj\u00e4hriger Besch\u00e4ftigung die K\u00fcndigung ein. Zu Recht? Ja, entschied zun\u00e4chst das Arbeitsgericht (ArbG) Solingen und in zweiter Instanz das Landesarbeitsgericht D\u00fcsseldorf.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>In Arbeitsverh\u00e4ltnissen ist vorgeschriebene Arbeitskleidung durchaus \u00fcblich. Kleiderordnungen haben die Rechtsprechung schon des \u00d6fteren befasst. Grundsatz dabei: Solange Vorgaben des Arbeitgebers nicht in den &#8220;Intimbereich der Besch\u00e4ftigten&#8221; eingreifen, erlaubt die Rechtsprechung dies regelm\u00e4\u00dfig. F\u00e4lle, in denen um Arbeitskleidung gestritten wird, betreffen h\u00e4ufig etwa den Einzelhandel, bei dem beispielsweise Vorgaben gemacht werden, um ein einheitliches Erscheinungsbild (&#8220;Corporate Identity&#8221;) zu wahren oder um Mitarbeiter von Kunden zu unterscheiden. Die Grenze arbeitgeberseitiger Anordnungen stellt die Verletzung des Pers\u00f6nlichkeitsrecht des Mitarbeiters dar. So w\u00e4re z.B. eine Vorgabe, welche Farbe die Unterw\u00e4sche des Mitarbeiters haben muss, nicht erlaubt. Auch eine Anweisung kurze R\u00f6cke zu tragen, w\u00e4re nicht rechtm\u00e4\u00dfig und m\u00fcsste von Arbeitnehmern nicht befolgt werden.<\/p>\n<p>Rote oder schwarze Hose? Nachdem ein Mann zweifach gegen die Kleiderordnung in seinem Betrieb versto\u00dfen hatte, erhielt er die K\u00fcndigung. F\u00fcr das Arbeitsgericht Solingen war das rechtm\u00e4\u00dfig: Die rote Hose sei (auch) eine Arbeitsschutzkleidung, das Weisungsrecht der Arbeitgeberin habe die Anordnung zum Tragen roter Hosen daher gedeckt. Das &#8220;\u00e4sthetische Empfinden&#8221; des Kl\u00e4gers spielte deshalb bei der Interessenabw\u00e4gung keine \u00fcberwiegende Rolle.<\/p>\n<p>Gr\u00fcnde f\u00fcr die Hosen-Anordnung des Arbeitgebers waren dabei die Wahrung der Corporate Identity, die Geeignetheit als Signalfarbe zum Schutz der Arbeitnehmer sowie zur unmittelbaren Erkennbarkeit in Abgrenzung zu externen Besch\u00e4ftigten.<\/p>\n<p>Nach \u00fcber neun Jahren im Betrieb verstie\u00df der Kl\u00e4ger gegen diese Regelung und kam in schwarzer Hose zur Arbeit. Eine daraufhin erfolgte Abmahnung hielt ihn nicht davon ab, kurz darauf wieder in einer eigenen dunklen Hose am Arbeitsplatz zu erscheinen, er bekam eine erneute, zweite Abmahnung. Als er kurz darauf wieder in einer schwarzen Hose kam, erhielt er die ordentliche K\u00fcndigung (eine K\u00fcndigung unter Einhaltung von K\u00fcndigungsfristen). Dagegen klagte der Rothosen-Arbeitnehmer. Er f\u00fchlte sich vor allem in seinem Pers\u00f6nlichkeitsrecht und in seinem \u00e4sthetischen Empfinden eingeschr\u00e4nkt.<\/p>\n<p>Dass er die rote Hose nicht mag, reichte dem ArbG Solingen im K\u00fcndigungsschutzprozess aber nicht aus. Dem Arbeitgeber steht im Arbeitsverh\u00e4ltnis grunds\u00e4tzlich ein Weisungsrecht zu. Dies betrifft Vorgaben zur Arbeitsleistung selbst, aber auch zu dem Auftreten und weiteren Begleitumst\u00e4nden der Arbeitsausf\u00fchrung, was auch Anweisungen zur Dienstkleidung umfasst.<\/p>\n<p>Vorliegend lag im Kern eine beharrliche Arbeitsverweigerung vor.<\/p>\n<p>Das Landesarbeitsgericht D\u00fcsseldorf stellte hier sogar fest, dass vorliegend sogar eine au\u00dferordentliche K\u00fcndigung gerechtfertigt gewesen w\u00e4re.<\/p>\n<p>Nach \u00fcber neun Jahren im Job ist der Mann also nun nicht nur arbeitslos, er hat weder einen Anspruch auf eine Abfindung; zudem bekommt er beim Arbeitsamt eine Sperrfrist f\u00fcr den Bezug von Arbeitslosengeld.<\/p>\n<p><strong>Fazit<\/strong><\/p>\n<p>Bitte als Arbeitnehmer unbedingt beraten lassen, ob es sich lohnt, sich gegen die Anordnung des Tragens von Dienstkleidung zu str\u00e4uben! Dies h\u00e4ngt in der Regel von einer Reihe von rechtlich bedeutsamen Gesichtspunkten ab.<\/p>\n<p>Unsere Kanzlei steht Ihnen hierf\u00fcr &#8211; wie auch zu allen anderen Fragen rund ums Arbeitsrecht &#8211; als hochspezialisierte Kanzlei zur Verf\u00fcgung.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Immer wieder ist Arbeitskleidung h\u00e4ufiges Streitthema im Arbeitsrecht. Nicht selten geht es vor Gericht um das \u00e4sthetische Empfindung und um die Schutzfunktion von Arbeitskleidung wie im folgenden Fall: Ein Mann sollte bei der Arbeit grunds\u00e4tzlich eine rote Arbeitshose Hose tragen. Mehrfach kam er jedoch in einer schwarzen Hose zur Arbeit. 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