Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 7. Februar 2024, – 5 AZR 177/23

 

Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 7. Februar 2024 (Az. 5 AZR 177/23) behandelt die Anrechnung anderweitigen Verdienstes während des Annahmeverzugs eines Arbeitnehmers und die Böswilligkeit des Unterlassens von Erwerbstätigkeit. Diese Entscheidung ist von zentraler Bedeutung für die Frage, unter welchen Bedingungen ein Arbeitnehmer Anspruch auf Annahmeverzugslohn hat und wie ein Arbeitgeber diesen Anspruch möglicherweise abwehren kann.

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Das Cannabisgesetz (CanG) erlaubt nunmehr Erwachsenen, Cannabis in Mengen zwischen 25 und 50 Gramm zu besitzen und zu konsumieren.

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In einer aktuellen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (Beschluss vom 17.10.2023 – 1 ABR 24/22) wurde über das Bestehen eines Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats gestritten. Die Arbeitgeberin – Herstellerin von Brems- und Kraftstoffsystemen – verbot die Nutzung von Smartphones während der Arbeitszeit. Die Arbeitnehmer wurden auch darauf hingewiesen, dass Verstöße mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen bis hin zur fristlosen Kündigung geahndet werden.

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Mit einer Entscheidung vom 18.11.2021 hat der 2. Senat des Bundesarbeitsgerichtes die Anforderungen an Arbeitgeber zur Durchführung eines betriebliches Eingliederungsmanagement verschärft. Demnach hat der Arbeitgeber grundsätzlich ein neuerliches bEM durchzuführen, wenn der Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres nach Abschluss eines bEM erneut länger als sechs Wochen durchgängig oder wiederholt arbeitsunfähig erkrankt war.

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