Unsere Kanzlei bietet Ihnen eine umfassende, lösungsorientierte arbeitsrechtliche Beratung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, sowohl im kollektiven/betriebsverfassungsrechtlichen als auch im individuellen Arbeitsrecht. Im Falle des gerichtlichen Verfahrens begleiten wir Sie vor jedem Arbeitsgericht Deutschlands bis hin zum Bundesarbeitsgericht und stehen Ihnen dabei gewinnbringend zur Seite. Unser Ziel ist es gemeinsam mit Ihnen wirtschaftliche und effiziente Lösungen für Ihre Bedürfnisse zu erarbeiten, um bestenfalls zeit- und kostenintensive Gerichtsprozesse zu vermeiden. Gerade das Arbeitsrecht zeigt uns wieder, dass das Ergebnis der Verhandlungen nicht nur von der Expertise und dem rechtlichen Know-How abhängt, sondern auch Verhandlungsgeschick und Kreativität bedürfen.
Wir beraten Sie gern in allen Fragen des Arbeits- und Dienstvertragsrechts sowie im Rahmen des Öffentlichen Dienstrechts. Unser Tätigkeitsfeld umfasst dabei unter anderem folgende Bereiche:
- Arbeits-, Anstellung-und Aufhebungsverträge
- Abmahnungen
- Alterszeitmodelle
- Aufhebung-/Abwicklungsverträge
- Befristungen
- betriebliche Altersversorgung
- Betriebsratstätigkeiten
- Betriebsübergang
- Eingruppierung
- Gehaltsklagen
- Geschäftsführung
- Kündigungen/Kündigungsschutzverfahren
- Massenentlassungen
- Personalvertretungsrecht
- Tarifrecht
- Umwandlungen/Umstrukturierungen
- Zeugnis
Als Ansprechpartner stehen Ihnen Herr Rechtsanwalt Voß und Frau Rechtsanwältin Hohmann beratend zur Seite.