Eingruppierung

Die korrekte Eingruppierung im öffentlichen Dienst, aber auch bei zahlreichen privaten Arbeitgebern wie z.B Vereinen und Verbänden, ist schon aus finanziellen und haushaltsrechtlichen Gründen wichtig. Oft werden Sie bei der Beantragung von Fördermitteln benötigt. Auch die regelmäßige Überprüfung bereits bestehender Eingruppierungen, beispielsweise aus Anlass externer Prüfungen oder aus Anlass von Neueinstellungen, stellt Anforderungen an den Arbeitgeber. Zur Mitarbeitergewinnung und Mitarbeiterbindung selbst ist die zutreffende Eingruppierung und die klare Kommunikation hierüber ein wesentlicher Bestandteil.

Wir bewerten für Sie Eingruppierungen, erstellen Stellenbeschreibungen und beraten und vertreten Sie sowohl intern (z.B gegenüber Aufsichtsgremien, Personalrat oder Betriebsrat) als auch extern.

Über Ihre Anfrage freuen wir uns!

Betriebliches Eingliederungsmanagement mehrfach erforderlich!

Mit einer Entscheidung vom 18.11.2021 hat der 2. Senat des Bundesarbeitsgerichtes die Anforderungen an Arbeitgeber zur Durchführung eines betriebliches Eingliederungsmanagement verschärft. Demnach hat der Arbeitgeber grundsätzlich ein neuerliches bEM durchzuführen, wenn der Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres nach Abschluss eines bEM erneut länger als sechs Wochen durchgängig oder wiederholt arbeitsunfähig erkrankt war.

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