Wenn ein Vermieter Bilder einer zu vernietenden Wohnung für Werbezwecke wie eine Weitervermietung, den Verkauf und die Veröffentlichung auf einschlägigen Portalen wie Z.B. Immoscout24 verwenden will, müssen die Mieter/ Bewohner das erlauben. Solche Bilder stellen nämlich grundsätzlich personenbezogene Daten nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) dar.
In einem aktuellen Fall ging es sogar darum, ob wegen einer Veröffentlichung ein Schadenersatzanspruch der Mieter bestehen kann. Hier sollte eine vermietete Doppelhaushälfte verkauft werden. Dafür wurde eine Online-Anzeige erstellt auf der auch Bilder der einzelnen Räume der von Mietern bewohnten Immobilie zu sehen waren.