Immer wieder ist Arbeitskleidung häufiges Streitthema im Arbeitsrecht. Nicht selten geht es vor Gericht um das ästhetische Empfindung und um die Schutzfunktion von Arbeitskleidung wie im folgenden Fall:
Ein Mann sollte bei der Arbeit grundsätzlich eine rote Arbeitshose Hose tragen. Mehrfach kam er jedoch in einer schwarzen Hose zur Arbeit. Dies brachte ihm trotz neunjähriger Beschäftigung die Kündigung ein. Zu Recht? Ja, entschied zunächst das Arbeitsgericht (ArbG) Solingen und in zweiter Instanz das Landesarbeitsgericht Düsseldorf.