Kein Anspruch auf Zahlung eines Kostenvorschusses bei vom Nachbargrundstück ausgehenden Schäden im Zusammenhang mit Bäumen
Bäume und Sträucher des Nachbarn sorgen immer wieder für Zank und Streit unter Grundstücksnachbarn.
In einem jüngst entschiedenen Fall sorgte ein Pappelbaum bzw. deren Wurzelwerk für Ärger. In der Nähe der gemeinsamen Grundstücksgrenze steht ein (schnellwachsender) Pappelbaum und dringt mit seinen Wurzeln auf das Nachbargrundstück durch. Hier verursachen die Wurzeln erhebliche Schäden, indem durch das Wurzelwerk die Pflastersteine einer Grundstückseinfahrt angehoben werden. Das missfiel dem Nachbarn natürlich und er fordert den Pappelnachbarn auf, den Baum zu fällen und/oder zumindest die eingedrungenen Wurzeln zu beseitigen. Auch soll er ggf. eine sg. “Wurzelsperre” anbringen, um künftige Beeinträchtigungen zu verhindern. Passiert ist aber nichts; auch das Pflaster ist weiterhin holprig.